Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihres Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramms
Es gibt eine enorme Vielfalt an Beteiligungsformen, was einen großen Vorteil darstellt. Die Modelle können von Fremdkapitalbeteiligungen über mezzanine Beteiligungsformen bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen reichen. Unternehmen, die ein Modell einführen möchten, sollten die Auswahl systematisch angehen. Fachliche Unterstützung ist dabei unverzichtbar – dafür arbeiten wir eng mit der mit-unternehmer.com Beratungs-GmbH zusammen. So gewährleisten wir einen nahtlosen Übergang von Beratung zur Administration: Beteiligungsberatung aus einer Hand für Ihren Erfolg!
Stefan Fritz (Unternehmensberater)
Die hohe Kunst der Mitarbeiterbeteiligung ist die Beteiligung am Eigenkapital eines Unternehmens. Naturgemäß ist die Beteiligungsform abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Unterschieden werden können daher die Beteiligungsformen.
Belegschaftsaktien
GmbH-Beteiligung
Genossenschaftsbeteiligung
De mezzaninekapitaalparticipatie is een in Duitsland veelgebruikte vorm, die handelsrechtelijk eigenvermogensachtig is, maar fiscaal gezien het karakter van vreemd vermogen heeft. In dat geval moeten de volgende voorwaarden cumulatief worden vervuld en contractueel worden vastgelegd:
Direkte Stille Beteiligung
Die direkte Stille Beteiligung ist eine Beteiligungsform nach §§ 230 HGB ff. Sie erfordert ein gemeinsames Interesse von Beteiligungsnehmer und Beteiligungsgeber.
Dem sogenannten Stillen Gesellschafter stehen definierte Informationsrechte zu, die insbesondere im Mittelstand entweder bewusst gemieden, manchmal aber auch das ausschlaggebendes Argument für die Stille Beteiligung sind.
Im Rahmen der Verwaltung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in Form der Stillen Gesellschaft oder der Genussrechtsbeteiligung ist eine professionelle Verwaltungslösung unumgänglich: der Datenbestand selbst einfach gestalteter Beteiligungsmodelle wird über die Jahre sehr vielfältig. Dies erfordert eine Software, die diesem Umstand gewachsen ist.
Genussrechtsbeteiligung
Die Genussrechtsbeteiligung ist weitestgehend ein Pendant zur Stillen Gesellschaft. Wesentliches Unterscheidungskriterium in der Praxis ist, dass mit ihr kein gesetzlich definiertes Informationsrecht verbunden ist.
Indirekte Stille Beteiligung
Die indirekte Stille Beteiligung unterscheidet sich von der direkten Beteiligung dadurch, dass die Mitarbeiter nicht direkt am Arbeit gebenden Unternehmen, sondern an einer zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaft beteiligt sind. Diese Gesellschaft wird in der Regel vom Arbeitgeber für Zwecke der Mitarbeiterbeteiligung explizit gegründet.
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Wesentliche Projektschritte im Rahmen der Gestaltung eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells sind: